Complaints / After Travel Assistance | Minoan Lines

Reklamationen / Hilfe nach der Reise

Wenn der Passagier beim Beförderer eine Beschwerde gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 einreichen möchte, kann er dies innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum tun, an dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden müssen. Innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde teilt der Beförderer dem Passagier mit, ob der Beschwerde stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch geprüft wird. Die Frist für die endgültige Beantwortung der Beschwerde darf zwei Monate ab deren Eingang nicht überschreiten.


Adriatic Lines:

Gemäß Maßnahme 1, Absatz 2 des Anhangs A des ART-Beschlusses Nr. 83/2019 gelten die folgenden Bestimmungen für Nutzer, die mit den folgenden Personenverkehrsdiensten reisen, deren Einschiffungshafen sich auf italienischem Hoheitsgebiet befindet:

-Ancona - Igoumenitsa;

-Ancona - Korfu;

-Brindisi - Igoumenitsa;

-Brindisi - Korfu;

-Brindisi - Patras.

Beschwerden können auf Italienisch und/oder Englisch eingereicht werden:

- per E-Mail an: customer@grimaldi.napoli.it

- per Einschreiben an: grimaldieuromed@legalmail.it

- per normaler / eingeschriebener Post an: Grimaldi Euromed SpA, via Marchese Campodisola n. 13, 80133 Neapel.

Der Passagier kann das entsprechende Formular verwenden, das unter unter folgendem Link [PF1]  heruntergeladen werden kann, oder eine Mitteilung an den Beförderer senden, die mindestens folgende Angaben enthält:

  1. die Angaben zur Identifizierung des Nutzers (Name, Vorname, Anschrift) unter Beifügung einer Kopie des Ausweises und die Angaben zur Identifizierung des Vertreters (falls vorhanden) unter Beifügung der Vollmacht;
  2. die Kenndaten der Reise (Datum, Abfahrtszeit, Ausgangs- und Zielort) und des Beförderungsvertrags (Reservierungscode oder Fahrscheinnummer);
  3. die Beschreibung der Unvereinbarkeit des Dienstes mit den Anforderungen, die in den europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften und den allgemeinen Beförderungsbedingungen festgelegt sind.

Wird die Beschwerde nicht innerhalb der oben genannten Fristen beantwortet, wenn die Beschwerde vollständig und in der oben genannten Weise eingereicht wurde, oder wird die Antwort als nicht zufriedenstellend erachtet, kann der Fluggast

  1. ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten vor den in der Entschließung Nr. 21/2023 der Regulierungsbehörde für das Verkehrswesen genannten Stellen anzuwenden;
  2. bei der zuständigen nationalen Behörde des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dessen Hoheitsgebiet sich der Abgangshafen befindet, oder des Bestimmungshafens, wenn der Abgangshafen in einem Land außerhalb der Europäischen Union liegt, eine Beschwerde in zweiter Instanz gemäß den von der zuständigen Behörde angegebenen Verfahren einzureichen (für Italien die Regulierungsbehörde für den Verkehr, siehe https://www.autorita-trasporti.it/trasporto-via-mare-e-per-vie-navigabili-interne/ ; für andere Mitgliedstaaten siehe https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/maritime/doc/2010_1177_national_enforcement_bodies.pdf).

Im Falle einer verspäteten Antwort des Carriers auf die Beschwerde, wenn der Abfahrtshafen in Italien liegt (oder der Bestimmungshafen, wenn der Abfahrtshafen in einem Land außerhalb der Europäischen Union liegt), hat der Passagier Anspruch auf eine automatische Entschädigung gemäß Maßnahme 5 des ART-Beschlusses Nr. 83/2019, der auf der Website der Behörde unter folgendem Link verfügbar ist: https://www.autorita-trasporti.it/wp-content/uploads/2019/07/All.-A-delibera-n.-83_2019.pdf.

Als Alternative zu den oben genannten Kanälen können Fluggäste, die ihr Ticket online gekauft haben, ihre Beschwerden über die "OS-Plattform" (Online Dispute Resolution) einreichen, nachdem sie sich über den folgenden Link registriert haben: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=IT

Die Bestimmungen über die Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit Passagierdiensten auf den von Griechenland ausgehenden Adria-Linien finden Sie im Abschnitt über Inlandslinien.


Inländische Leitungen:

Der Passagier kann eine Mitteilung an den Carrier unter customer@minoan.gr senden, die mindestens folgende Angaben enthält:


-Reservierungs- oder Fahrkartennummer;

-Vor- und Nachname des Ticketinhabers;

-Datum der Reise;

-befahrene Strecke;

-Grund für die Meldung.


Für Griechenland ist die nationale Stelle für die Durchsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 das Ministerium für Schifffahrt und Beleidigungspolitik (Website-Links: www.hcg.gr; www.yen.gr), das unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden kann: dths@hcg.gr.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 sind nachstehend aufgeführt:

-Gesetz 3709/2008;

-Ministerialbeschluss Nr. 3332.12/05/13/14-06-2013 /Gazette B' 1453);

-Rundschreiben Ref.Nr. 3332.12/10/13/27-09-2013.