Der Passagier, der eine Beschwerde gemäß der EU-Verordnung 1177/2010 und dem Beschluss ART. 83/2019 beim Beförderer einreichen möchte, kann diese innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum, an dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden müssen, übermitteln. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Reklamation muss der Beförderer den Passagier darüber informieren, dass die Reklamation angenommen wurde, abgelehnt wurde oder noch geprüft wird. Die Zeit, die benötigt wird, um die Beschwerde endgültig zu beantworten, darf zwei Monate nach Erhalt der Beschwerde nicht überschreiten.
Adria-Linien:
Gemäß Maßnahme 1, Absatz 2 des Anhangs A des ART-Beschlusses Nr. 83/2019 gelten die folgenden Bestimmungen für Nutzer, die mit den folgenden Passagierdiensten reisen, deren Einschiffungshafen sich auf italienischem Hoheitsgebiet befindet:
- Ancona – Igoumenitsa;
- Ancona – Korfu;
- Brindisi – Igoumenitsa;
- Brindisi – Korfu;
- Brindisi – Patrao.
Beschwerden können in italienischer und/oder griechischer und/oder englischer Sprache eingereicht werden:
– per E-Mail an die Adresse: customer@grimaldi.napoli.it
– per Einschreiben an die Adresse: grimaldieuromed@legalmail.it
– per Post / Einschreiben an: Grimaldi Euromed SpA, Via Marchese Campodisola n. 13, 80133 Neapel.
Der Beschwerdeführer kann das entsprechende Formular verwenden, das unter folgendem Link heruntergeladen werden kann, oder eine Mitteilung an den Beförderer senden, die mindestens folgende Angaben enthält:
1.die Kenndaten des Nutzers (Vorname, Vorname, Anschrift) unter Beifügung einer Kopie des Ausweises und die Angaben eines Vertreters (falls vorhanden) unter Beifügung der Vollmacht;
2.die Kenndaten der Reise (Datum, Abfahrtszeit, Ausgangs- und Zielort) und des Beförderungsvertrags (Reservierungscode oder Ticketnummer);
3.die Beschreibung der Nichtübereinstimmung der Dienstleistung mit den Anforderungen der europäischen oder nationalen Gesetzgebung und den allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend oder innerhalb der oben genannten Fristen keine Antwort auf die Beschwerde zurückgekommen ist, kann der Passagier, wenn die Beschwerde vollständig und auf die oben genannte Weise eingereicht wurde:
1.ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten vor den im Beschluss der Verkehrsregulierungsbehörde Nr. 21/2023 genannten Stellen nutzen;
2.eine Beschwerde zweiter Instanz bei der Verkehrsregulierungsbehörde auf eine der folgenden Arten einreichen:
–online: über das telematische Beschwerdesystem (SiTe), das über die Website der Verkehrsregulierungsbehörde (www.autorita-trasporti.it) aufgerufen werden kann;
–durch Ausfüllen der entsprechenden Formulare, die auf der Website der Verkehrsregulierungsbehörde zur Verfügung stehen und die zusammen mit den obligatorischen Unterlagen per zertifizierter E-Mail (an die Adresse pec@pec.autorita-trasporti.it) ausschließlich im .pdf-Format oder per Einschreiben mit Rückschein an die Verkehrsregulierungsbehörde, Büro für Nutzerrechte - Via Nizza 230 - 10126 Turin zu senden sind.
Im Falle einer verspäteten Antwort des Beförderers auf die Beschwerde, wenn der Abfahrtshafen in Italien liegt (oder der Bestimmungshafen, wenn der Abfahrtshafen in einem Land außerhalb der Europäischen Union liegt), hat der Passagier Anspruch auf eine automatische Entschädigung gemäß Maßnahme 5 des ART-Beschlusses Nr. 83/2019, der auf der Website der Verkehrsregulierungsbehörde unter dem folgenden Link verfügbar ist:https://www.autorita-trasporti.it/wp-content/uploads/2019/07/All.-A-delibera-n.-83_2019.pdf
Alternativ zu den oben genannten Kanälen können Passagiere, die das Online-Ticket gekauft haben, Beschwerden über die „ODR-Plattform“ (Online-Streitbeilegung) einreichen, nachdem sie sich über den folgenden Link registriert haben: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=IT
Die Bestimmungen über die Behandlung von Beschwerden über Passagierdienste auf den Adria-Linien von Griechenland aus finden Sie im Abschnitt über Inlandslinien.
Inlandslinien:
Passagiere können eine Mitteilung an den Beförderer unter customer@minoan.gr senden, die mindestens Folgendes enthält:
- Reservierungs- oder Ticketnummer;
- Vor- und Nachname des Ticketinhabers;
- Datum der Reise;
- befahrene Strecke;
- Grund für die Meldung.
Für Griechenland ist die nationale Stelle für die Durchsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 das Ministerium für Schifffahrt und Inselpolitik (Links zu Websites: www.hcg.gr; www.yen.gr), das unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden kann dths@hcg.gr.
Die einschlägigen Rechtsvorschriften im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 sind im Folgenden aufgeführt:
- Gesetz 3709/2008;
- Ministerialendekret Nr.. 3332.12/05/13/14-06-2013 /Amtsblatt B’ 1453);
- Rundschreiben Nr.. 3332.12/10/13/27-09-2013.