INNERGRIECHISCHE STRECKEN (MINOAN LINES)
In Übereinstimmung mit der Internationalen Richtlinie S.O.L.A.S., dem Präsidentialerlass 23/99 des Griechischen Staates und der EU Richtlinie 98/41, ist es obligatorisch, folgende Daten bei Ihrer Reservierung anzugeben: Nachname, Vorname, Geschlecht, Altersmerkmal (Erwachsener, Kind, Baby), Telefonnummer, E-Mail und Fahrzeugtyp und - kennzeichen (falls Fahrzeug mitgeführt wird).
Passagiere, die nicht Einwohner eines EU-Mitgliedstaates sind, sind verpflichtet, die nachfolgend genannten, zusätzlichen Informationen anzugeben: Nationalität, Reisepassnummer und Geburtsdatum.
Passagiere mit Behinderungen werden gebeten, bei der Reservierung einen entsprechenden Hinweis zu geben.
Kontaktdaten der Passagiere: Wir bitten unsere Passagiere während der Buchung um Angabe einer Telefonnummer (wenn möglich Nummer Mobiltelefon) um die Möglichkeit zu haben, die Passagiere im Falle von Verspätungen, Ausfällen von Schiffen oder Fahrplanänderungen informieren zu können. Falls die Passagiere hierfür keine Kontaktdaten angeben wollen, um in den o.g. Fällen von der Reederei informiert zu werden, übernimmt die Reederei für Folgen aus Verspätungen, Ausfällen von Schiffen oder Fahrplanänderungen keine Verantwortung bzw. Haftung.
RESERVIERUNGEN
• Reservierungen können bei allen kooperierenden Reisebüros, den zentralen Reservierungsstellen, den Hafenbüros des Unternehmens und auf der offiziellen Website von Minoan Lines unter www.minoan.gr vorgenommen werden.
• Jede Änderung ist dem ausstellenden Agenten, einem Zentralbüro oder einem Hafenbüro des Unternehmens rechtzeitig mitzuteilen.
• Inhaber von Tickets mit offenen Reisedaten müssen ihre Plätze rechtzeitig reservieren, dies gilt vor allem in den Sommermonaten. Tickets mit offenem Rückfahrtdatum gelten 1 Jahr ab Abfahrtdatum (Hinfahrt). Tickets mit offenem Hin- und Rückfahrtdatum gelten 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Passagieren mit offenen Tickets sind verpflichtet, eventuell anfallende Preisdifferenzen zwischen dem bezahlten und dem bei Abfahrt gültigen Tarif zu bezahlen und die Plätze bei einer Zentralagentur oder bei einem Hafenbüro des Unternehmens bestätigen zu lassen.
STORNIERUNGEN INNERGRIECHISCHE STRECKEN
• Ab Ausstellungsraum des Fahrscheins bis 14 Tage vor planmäßiger Abfahrt des Schiffes: Erstattung von 100% des Fahrscheinpreises.
• Ab 13 Tage bis 7 Tage vor Abfahrt des Schiffes: Erstattung von 75% des Fahrscheinpreises.
• Ab 6 Tage bis 12 Stunden vor Abfahrt des Schiffes: Erstattung von 50% des Fahrscheinpreises.
• In weniger als 12 Stunden vor Abfahrt: Keine Rückerstattung.
FAHRSCHEINVERLUST
• Bei Verlust des Tickets müssen sich die Passagiere bei Ihrem Reisebüro oder der Reederei melden.
PREISE - ERMÄSSIGUNGEN
• Die Fahrscheinpreise schließen den Seetransport (innergriechische und internationale Routen) in der ausgewählten Kategorie. Mahlzeiten und Getränke sind im Fahrplanpreis nicht enthalten.
• Die Ermäßigung von 30% wird bei gleichzeitiger Buchung einer Hin- und Rückfahrt ausschließlich für die Rückfahrten auf den internationalen Routen angeboten. Die Ermäßigung gilt für jeden internationalen Rückfahrthafen. Alle anderen Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar. Es gilt jeweils nur eine Ermäßigung, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
• Passagiere mit einem Anspruch auf Ermäßigung müssen dies bei der Reservierung mitteilen. Nach Ausstellung des Fahrscheins können Differenzen im Fahrpreis nicht erstattet werden.
• Für Gruppen, Lkw, Busse und unbegleitete Fahrzeuge gelten gesonderte Bedingungen.
KINDER
• Kinder unter 4 Jahren ohne Anspruch auf ein eigenes Bett/einen eigenen Sitzplatz reisen kostenlos. Kinder müssen bei Reservierung mit angegeben werden. Es muss ein kostenloses Ticket ausgestellt werden.
• Kinder von 4 bis 16 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50% auf den Fahrplanpreis für alle Unterbringungskategorien. Kinder müssen in Begleitung eines Erwachsenen reisen.
MINDERJÄHRIGE PASSAGIERE
• Die Identität der Minderjährigen wird durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bestätigt.
• Für Minderjährige unter 12 Jahren, die auf der Innergriechischen Route reisen, wird jedes andere amtliche Dokument und / oder eine entsprechende Identitätsbescheinigung der Bürgerzentralen (KEP) oder der Polizei angenommen.
• Minderjährige unter 15 Jahren dürfen nur in Aufsicht einer erwachsenen Person Reisen.
• Für Minderjährige ab 15 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen ist eine Erklärung des Elternteils oder Erziehungsberechtigten, der Reederei vorzulegen. Die Erklärung enthält die Zustimmung zur Reise des Minderjährigen und die Anerkennung, dass der Minderjährige während der Fahrt nicht unter der Aufsicht des Kapitäns und / oder der Offiziere und / oder der Besatzungsmitglieder stehen darf, bis zur Ausschiffung am Ankunftshaffen. Dass die Eltern oder die Erziehungsberechtigte die Reederei und ihr Personal für alle Verluste, Schäden oder Ausgaben, die aus der Reise des Minderjährigen resultieren, schadlos halten und keinerlei Entschädigung verlangen dürfen. Solche Erklärungen finden Sie in den Zentralen des Unternehmens (Kundenservice: +30 2810 399855, E-Mail: customer@minoan.gr) Hier herunterladen
• Eltern oder Erziehungsberechtigte von Minderjährigen tragen die volle Verantwortung für den Erwerb und Besitz - vor der Einschiffung der Minderjährigen - der entsprechenden, rechtmäßigen und gültigen Reisedokumente und aller Begleitpapiere die am Ankunftshaffen erforderlich sind. Die Gesellschaft haftet unter keinen Umständen, wenn die Behörden des Ankunftshaffen diese Unterlagen für nicht ausreichend halten.
REISEDOKUMENTE
• Passagiere müssen sicherstellen, dass sie alle gültigen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Erklärung oder andere erforderliche Dokumente) besitzen, die den Einreisebestimmungen des Landes entsprechen das sie besuchen.
• Die Einreise von Passagieren in das Bestimmungsland kann unter Umständen verweigert werden, wenn nicht alle erforderliche Reisedokumente vorhanden sind.
• Die Reederei haftet nicht für den Fall, dass die örtlichen Behörden die Ausschiffung eines Passagiers verweigern weil die erforderlichen Unterlagen für die Einreise in das Bestimmungsland fehlen.
KABINEN
• Die Kabinen werden als Einzel-, 2-, 3-, 4- oder 5-Bettkabinen angeboten und entsprechend der eingebuchten Passagiere berechnet, nicht nach Anzahl der vorhandenen Betten.
EINSCHIFFUNG
• Passagiere und ihre Fahrzeuge müssen sich zum Check-In in den Hafenbüros wie folgt einfinden:
• Mindestens eine (1) Stunde vor Abfahrt für Passagieren auf innergriechischen Strecken und zwei (2) Stunden für Passagiere auf internationalen Strecken. Andernfalls behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben und die Passagiere haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.
• Einschiffungszeitpunkt und -ordnung erfolgen für Fahrzeuge gemäß der geltenden Regelungen der jeweiligen Hafenbehörde. Während der Ein- und Ausschiffung sind die Fahrzeugfahrer verpflichtet, den Anordnungen der Besatzung Folge zu leisten.
• Beifahrer müssen das Fahrzeug vor Verladung verlassen.
• Die vom Passagier angegebene Fahrzeugkategorie als auch das Autokennzeichen sind auf dem Fahrschein vermerkt.
SICHERHEIT
• Das Unternehmen und das Schiff haften nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden, die vor dem Betreten oder vor der Verladung und nach dem Verlassen des Schiffes auftreten.
• Passagieren und Fahrzeugen ist es verboten, Waffen, Sprengstoffe, brennbare, leicht entzündliche und gefährliche Stoffe mitzuführen.
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (hier als PEM bezeichnet) sind diejenigen, die sich nicht mühelos bewegen können oder diejenigen, die Hilfe benötigen.
PEM können entweder per Telefon (+ 30 2810399899) buchen, oder indem sie an die Adresse reservation@minoan.gr oder einem Reisebüro eine E-Mail schicken. Die Anzahl der PEM Kabinen ist begrenzt, deswegen wird empfohlen sie im Voraus zu buchen.
Bezüglich Buchungen und Tickets gelten auch für PEM die gleichen allgemeinen Bedingungen für Passagiere. Falls ihr Boarding verweigert wird, können sie zwischen einer Rückerstattung und einer alternativen Transportlösung wählen.
Wenn PEM ein Ticket buchen oder kaufen, sollten sie schriftlich ihre spezifischen Bedürfnisse für die Unterkunft, den Sitzplatz, die benötigten Dienstleistungen oder den Anspruch auf medizinische Ausrüstung melden. Der Antrag auf Unterstützung muss (inkl. einer Kopie eines gültigen Personalausweises) nach dem Kauf des Tickets und mindestens 48 Stunden vor der Abreise an die Gesellschaft, an die E-Mail-Adresse reservation@minoan.gr oder per Fax an + 30 2810399878 gesendet werden.
Für jede andere Unterstützung müssen sie das Unternehmen mindestens 48 Stunden vor der Abreise informieren und am vereinbarten Treffpunkt rechtzeitig vor der bekannt gegebenen Einschiffungszeit erscheinen.
Wenn ein Transportfahrzeug oder ein Terminalbetreiber aufgrund seines Verschuldens oder seiner Vernachlässigung einen Verlust oder eine Beschädigung von Mobilitätsgeräten oder sonstiger speziellen Ausrüstung, die von Menschen mit Behinderungen benutzt werden verursacht, muss er eine Entschädigung anbieten, die diesen Personen den Ersatzwert der betroffenen Ausrüstung oder ggf. die Kosten der Reparatur gewährleistet.
Der Hotelmanager oder jede andere zuständige Person stellt die Unterstützung für PEM zur Verfügung. Sobald der Hotelmanager darüber informiert wird, dass ein PEM an Bord erwartet wird, wird eine angemessene Unterstützung organisiert: vom Boarding bis zum Verlassen des Schiffes. Der Hotelmanager wird die Kabinen, die für den PEM reserviert worden sind, auf dem Raumaufteilungsplan des Schiffes optisch hervorheben und dem Kapitän eine Kopie aushändigen.
Das Besatzungspersonal, das für die PEM-Unterstützung zuständig ist, muss ein weiß-blaues Band mit dem Vermerk ASSISTANCE am Arm tragen, um das Erkennen zu erleichtern. Das Ticketbüro an Land muss das PEM-Fahrzeug mit einem Aufkleber versehen, der die Parkpriorität in den dafür vorgesehenen Bereichen garantieren kann.
Beim Einsteigen müssen diese Fahrzeuge mit Vorrang an die dafür vorgesehenen Parkplätze an Board geführt werden. Die oben genannten Bereiche erlauben die volle Mobilität der PEM und den mühelosen Zugang zu den Passagierbereichen. Vor der Ankunft muss der Hotelmanager den Agenten des Zielhafens über alle PEM-Bedürfnisse bzgl. des Aussteigens und Unterstützung an Land informieren. Im Notfall wird die Person, die für diesen Zweck in der Master-Liste angegeben ist, dem PEM helfen, den Treffpunkt und die Ausstiegsbereiche zu erreichen. Schiffsdecks können leicht mit Aufzügen, die über eine Leuchttastatur, akustischen Anzeigen und Tasten mit Reliefschrift für blinde Passagiere verfügen, erreicht werden.
An Bord werden vorschriftsmäßig behindertengerechte Kabinen zur Verfügung gestellt. In den öffentlichen Bereichen leiten tastbare Führer die Wege, die zu den wichtigsten Borddiensten führen. Es wird auch über behindertengerechte Toiletten verfügt, die für Behinderte ausgestattet sind. An Bord der Schiffe befinden sich Parkplätze für Behinderte, die mit Kennzeichnungsschildern versehen sind und mit Einrichtungen zur Befestigung von Rollstühlen ausgestattet sind.
GEPÄCK
• Gepäck kann in den Fahrzeugen bleiben. Die Passagiere werden gebeten ihre persönlichen Gegenstände mitzunehmen, die sie während der Reise brauchen.
• Nach Abfahrt des Schiffes ist der Zutritt zu den Fahrzeugbereichen untersagt.
• Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld oder Wertsachen, es sei sie wurden beim Zahlmeister zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt.
• Die Beschränkung der Haftung über den Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck wird von der Verordnung 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2009 bestimmt.
GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN
• Die Passagiere können die Gemeinschaftseinrichtungen an Bord des Schiffes frei benutzen.
• Die Nutzung von Lounges, Bars und Korridors zum Schlafen ist untersagt.
CAMPING ALL INCLUSIVE
• ”Camping all inclusive“ ist ausschließlich für Reisende mit offiziell registrierten Wohnmobilen/ Wohnwagen erlaubt. Konventionelle Pkw, Minibusse oder Bootsanhänger sind für “Camping all inclusive" nicht zugelassen.
• Das ”Camping all inclusive“-Angebot ist ganzjährig gültig.
• Passagiere, die “Camping all inclusive“ gebucht haben, können alle öffentlichen Einrichtungen an Bord des Schiffes nutzen. Strom für die Campingfahrzeug wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
• Es ist verboten, Gas oder andere Brennstoffe für die Küche oder die Heizung des Campingfahrzeugs während der Reise zu benutzen.
KREDITKARTEN
• Folgende Kreditkarten werden in den Geschäften und im “A-la-carte Restaurant“ akzeptiert: American Express / Diners / Visa / Mastercard / Eurocard.
• Offizielle Währung an Bord ist der Euro.
HAUSTIERE
• Zur Mitnahme von Haustieren steht eine begrenzte Anzahl von ausgewiesenen Kabinen* oder Tierboxen zur Verfügung.**
• Es ist nicht erlaubt, die Tiere in allgemein zugängliche Innenbereiche mitzunehmen. Der Tierhalter trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres. Der Tierhalter ist verpflichtet, auf der Reise gültige Gesundheitspapiere für das Tier mit sich zu führen.
(*) Verfügbar auf Knossos Palace, Festos Palace, Kydon Palace.
(**) Verfügbar auf allen Schiffen der Reederei Minoan
Lines.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
• Tarife und Fahrpläne, die in diesem Katalog aufgeführt werden, unterliegen den Konditionen, die zum Zeitpunkt des Druckes gültig waren. (Dezember 2016)
• Passagiere sind für die Einhaltung der Hafen-, Gesundheits- und Zollvorschriften verantwortlich.
• Die Passagieren haben den Anweisungen des Kapitäns oder der Mannschaft, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit an Bord des Schiffes betreffen, Folge zu leisten.
• Passagiere müssen den Kapitän oder seinen Stellvertreter über eventuelle während der Reise auftretende Beschwerden informieren. Nach Abschluss der Reise können sich die Passagiere an das Unternehmen oder die Hafenbehörden wenden.
• Die Rechte und Pflichten der Passagiere und der Reederei ergeben sich aus der EU-Verordnung 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates von 24 November 2010 und ergänzt geregelt durch das Gesetz 3709/2008. Im Falle einer unterschiedlichen Regelung in der vorgenannten Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 und in dem Gesetz 3709/2008, hat die EU Verordnung Vorrang vor dem Gesetz.
• Das Unternehmen behält sich das Recht vor, mit Genehmigung durch das Ministeriums für Handelsschifffahrt, wenn notwendig, ein anderes Schiff, als auf dem Ticket aufgeführt ist, einzusetzen.
• Änderungen der Fahrpläne, Preise und Bedingungen ohne vorherige Ankündigung sind vorhalten. Für den Fall einer wesentlichen Erhöhung der Treibstoffpreise, behält sich die Reederei das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung anzupassen.
• Die in den Fahrplänen genannten Ankunftszeiten beziehen sich auf die Ankunftszeit der Schiffe im Hafeneinfahrt.
• Das Unternehmen haftet nicht für Verspätungen, Annullierungen, Änderungen oder Nichteinhaltung des Fahrplans aufgrund außergewöhnlicher Witterung, durch Anordnung des Ministeriums für Handelsschifffahrt oder durch Höhere Gewalt.
• Im Falle einer Annullierung oder Unterbrechung einer geplanten Passage, die sich nicht aufgrund von Begebenheiten ereignen, die außerhalb des Einflussbereichs der Reederei liegen, beschränkt sich die Haftung der Reederei auf die Erstattung des Fahrscheinpreises, wenn die Reederei den Fahrgast vor der geplanten Abfahrt (a) eine Woche für innergriechische Routen und (b) 15 Tage für internationale Routen informiert.
• Der Reisevertrag unterliegt griechischem Recht. Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterstehen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Heraklion Creta, unabhängig von seiner legalen Grundlage.
Der Transport, sei es inländisch oder international, unterliegt den Vorschriften und den finanziellen Haftungsbeschränkungen, die von der Verordnung 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 bestimmt werden, in dem Maße, in dem die oben stehenden Vorschriften auf den Personentransport und ihrer Gepäckstücke oder ihrer Fahrzeuge Anwendung finden, so wie diese in Griechenland jeweils gültig sind.
• Vor Reiseantritt wird allen Passagieren empfohlen, sich bei ihrem Reisebüro, der Reederei Minoan Lines oder www.minoan.gr über Fahrplanänderungen zu erkundigen.
INTERNATIONALE STRECKEN
(*) Für „Veranstaltungen an Bord“ gelten die auf der Internetseite www.grimaldi-touroperator.com veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen. Die einzelnen Reiseprogramme können auf der Internetseite www.grimaldi-lines.com konsultiert werden.
(**) Für „Gruppen“ gelten die Allgemeinen Bedingungen, die bei der Buchungsbestätigung mitgeteilt wurden.
Die Grimaldi Group S.p.A. ist als Vertreter des Beförderers Grimaldi Euromed S.p.A. tätig. Der Beförderer auf der Seeroute ist im Reisedokument angegeben. Die Passagiere, ihr Gepäck und mitgeführte Fahrzeuge werden gemäß den Vereinbarungen und Bedingungen des Beförderers transportiert. Der Passagier akzeptiert mit dem Kauf des Tickets die nachfolgend angegebenen Vereinbarungen und Bedingungen. Ebenso erteilt der Passagier bei der Buchung und/oder beim Ticketkauf die Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (gesetzesvertretende Verordnung Nr. 196/2003) nach den Modalitäten, die in der Datenschutzinformation am Ende dieses Dokuments angegeben sind.
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DEFINITIONEN
das Seeverkehrsunternehmen, das die Beförderung durchführt. Mitgeführtes Fahrzeug: jedes von einem Passagier an Bord mitgeführte Kraftfahrzeug (einschließlich etwaiger Anhänger), das für die Beförderung von Personen und von nicht zum Verkauf bestimmten Gütern genutzt wird, das Eigentum des im Reiseticket angegebenen Passagiers ist oder diesem zur rechtmäßigen Nutzung überlassen wurde. Person mit eingeschränkter Mobilität: eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der bereitgestellten Dienstleistungen an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert. Dienstleistungsvertrag: der öffentliche Dienstleistungsauftrag für die Beförderung von Passagieren, Fahrzeugen und Gütern zwischen Neapel, Cagliari und Palermo und zurück und Civitavecchia, Arbatax, Cagliari und zurück, der mit dem Ministerium für nachhaltige Infrastruktur und Mobilität abgeschlossen wurde. Vertragsrouten: Neapel-Cagliari, Cagliari-Neapel, Cagliari-Palermo, Palermo-Cagliari, Civitavecchia-Arbatax, Arbatax-Civitavecchia, Civitavecchia-Cagliari, Cagliari-Civitavecchia.
BEFUGNISSE DES KAPITÄNS
Der Kapitän des Schiffes ist befugt, ohne Lotsen weiterzufahren, andere Schiffe abzuschleppen oder ihnen in jeder Situation Hilfe zu leisten, von der geplanten Route abzuweichen, jeden Hafen anzulaufen (unabhängig davon, ob er auf der Schiffsroute liegt oder nicht) und Passagiere und ihr Gepäck zur Weiterführung der Reise auf andere Schiffe zu verlegen. Der Beförderer bzw. der Schiffskapitän kann die Einschiffung von Personen verweigern, die nach seinem Urteil gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Reise anzutreten. Falls der Kapitän die Einschiffung eines Passagiers aus berechtigtem Grund verweigert, ist der Beförderer lediglich dazu verpflichtet, den Preis für das Reiseticket zurückzuerstatten. Des Weiteren kann der Beförderer bzw. der Schiffskapitän einen Passagier während der Reise in jedem Zwischenhafen ausschiffen, falls dieser gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Reise fortzusetzen, eine Gefahr darstellt oder andere Passagiere, die Schiffsbesatzung oder das Personal stört. Der Passagier hat allen die Sicherheit des Schiffes und auf See betreffenden Anweisungen des Kapitäns Folge zu leisten. Der Beförderer und der Kapitän des Schiffes sind befugt, Anordnungen oder Weisungen Folge zu leisten, die von Regierungen und Behörden eines jeden Staates oder von Organen, die in ihrem Namen oder mit deren Zustimmung handeln, oder von anderen Organen erteilt werden, die aufgrund der Versicherungsbedingungen zur Absicherung des Schiffes gegen Kriegsrisiken das Recht haben, solche Anweisungen oder Vorschriften zu erteilen. Alle Handlungen oder Unterlassungen des Beförderers oder des Kapitäns in Ausführung oder infolge dieser Anordnungen oder Weisungen sind nicht als Vertragsbruch anzusehen. Die anschließende Ausschiffung der Passagiere, des Gepäcks und des mitgeführten Fahrzeugs gemäß diesen Anordnungen oder Weisungen befreit den Beförderer von jeglicher Haftung in Bezug auf die Fortsetzung der Reise oder die Rückführung der Passagiere in ihre Heimatländer.
DIE SCHIFFE
Es werden Kombischiffe (Ro/Pax) oder Kreuzfahrtfähren eingesetzt, die für die Beförderung von Passagieren und Frachtgütern bestimmt sind.
BUCHUNGEN, ERWERB UND AUSSTELLUNG DES REISETICKETS
Tickets können auf der Internetseite www.grimaldi-lines.com, im Callcenter von Grimaldi Lines, in den Büros oder bei den Vertretern von Grimaldi, in Reisebüros und über einen Anbieter im Internet erworben werden. Das Ticket wird nach der Zahlung des Gesamtbetrags ausgestellt. Ist bei einer Buchung die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen, so verfällt die Buchung, wenn sie nicht bestätigt wird oder die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt. Im Einklang mit den Richtlinien über die Sicherheit müssen bei der Buchung oder dem Ticketkauf folgende Daten für jeden Passagier, einschließlich Kinder jeden Alters, angegeben werden: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Nummer des Ausweisdokuments mit Ablaufdatum sowie Marke, Typ und Kennzeichen des evtl. mitgeführten Fahrzeugs. Die auf dem Ticket angegebenen Daten müssen mit den reisenden Passagieren und den mitgeführten Fahrzeugen übereinstimmen. Andernfalls kann der Zugang an Bord verweigert werden. Das Reiseticket (Beförderungsvertrag) kann ausgedruckt oder elektronisch ausgestellt werden. Beim Check-in muss der Passagier das Reiseticket vorlegen oder die Buchungsnummer angegeben, um seine Bordkarte zu erhalten. Unbeschadet davon bleiben die Bestimmungen in Artikel 399 des italienischen Schifffahrtsgesetzes.
EINSCHLÄGIGE VORSCHRIFTEN
Alle Passagiere, einschließlich Kinder und Säuglinge, müssen im Besitz eines zum Check-in-Datum im Hafen gültigen Ausweisdokuments sein. Andernfalls wird die Einschiffung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Tickets verweigert. Die Einschiffung mit einer Eigenerklärung im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445/2000 ist in keinem Fall zulässig. Bei Reisen innerhalb Italiens genügt der Personalausweis oder die Vorlage eines der Ausweisdokumente, die gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 als gleichwertig gelten. Bei Reisen in Schengen‑Staaten muss die betreffende Person immer im Besitz eines für den Grenzübertritt gültigen Dokuments sein: ein zur Ausreise gültiger Personalausweis oder der Reisepass. Bei Reisen ins Ausland in Nicht-Schengen-Staaten ist ein gültiger Reisepass mitzuführen. Einzelheiten zu den erforderlichen Dokumenten finden Sie auf der Internetseite https://www.poliziadistato.it/icle/24725. Passagiere, die nicht über die italienische Staatsbürgerschaft verfügen, sollten sich an die zuständigen Behörden in ihrem Heimatland wenden. Vor Reiseantritt hat sich der Passagier zu vergewissern, dass er über alle erforderlichen Reisedokumente verfügt, um im Zielhafen von Bord gehen zu können. Der Beförderer haftet nicht, falls die örtlichen Hafenbehörden die Ausschiffung verweigern.
TICKETS (Beförderungsvertrag)
Das Passagierticket gilt nur für die Person, auf die es ausgestellt ist. Das Ticket ist nicht übertragbar.
Das Ticket kann als Ausdruck, als Fax oder per E-Mail vorliegen. Bei der Einschiffung („Check-In“) wird dem Passagier nach Vorlage des regulären Fahrscheins („Ticket“) und gültiger Ausweispapiere und etwaig mitgeführter Fahrzeuge die „Bordkarte“ („Boarding Pass“) ausgehändigt. Der Passagier muss beide Dokumente („Ticket“ und „Bordkarte“) für die gesamte Überfahrt aufbewahren. Falls er ohne Ticket oder Bordkarte angetroffen wird, muss er den doppelten Preis des Tickets bezahlen. Bei eventuellen Beschwerden muss der Passagier sowohl das Ticket als auch die Bordkarte kopieren. Wenn sie nicht vorliegen, kann die Beschwerde nicht bearbeitet werden.
TARIFE
Die Tarife für die angebotenen Leistungen können auf der Internetseite www.grimaldi-lines.com in der Eingabemaske für den Ticketkauf konsultiert werden. Erhöhungen oder Senkungen der Tarife haben keinen Einfluss auf bereits getätigte oder reservierte Buchungen. Wird das Ticket online gebucht, so unterliegt der Ticketpreis nach der Auswahl des Angebots durch den Passagier während des Kaufvorgangs keiner Änderung. Im Falle von besonderen Angeboten kann der Passagier das Ticket entweder zum ermäßigten Preis (Sondertarif, der nicht erstattungsfähig ist) oder zum vollen Preis (Standardtarif, der bei einer Stornierung innerhalb der in Absatz 23 festgelegten Grenzen und Bedingungen erstattungsfähig ist) erwerben.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Haftung des Beförderers für Todesfälle oder für körperliche Schäden und/oder für den Verlust oder Schäden am Gepäck, am mitgeführten Fahrzeug, von Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen und/oder anderem Eigentum des Passagiers darf nie die vom Athener Übereinkommen vom 13.12.1974, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002 und/oder vom italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder von einer anderen italienischen und internationalen einschlägigen eventuell anwendbaren Richtlinie vorgesehenen Grenzen überschreiten.
VERHALTEN AN BORD
Der Passagier muss strikt die Borddisziplin einhalten und sich an die geltenden Beförderungsregeln auf See halten, vor allem solche, die sich auf die Sicherheit auf See beziehen.
Das Rauchen ist an Bord in allen überdachten Bereichen verboten. Das Bordpersonal ist rechtmäßig befugt, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen und etwaige Verstöße gemäß Gesetz 3 vom 16.1.03 und der entsprechenden Durchführungsverordnung vom 16.12.04 den zuständigen Stellen anzuzeigen.
Der Verstoß gegen eine Gesetzesvorschrift, die Bordordnung, Anordnungen oder Regelungen der Sicherheitsbehörden wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Zivil- und Strafgesetzen geahndet.
In Übereinstimmung mit den geltenden Antiterror-Verordnungen (ISPS) dürfen Schiffsoffiziere das Gepäck der Passagiere kontrollieren und/oder sie zur Vorlage der Identitätsdokumente auffordern.
CHECK-IN UND EINSCHIFFUNG
Der Passagier muss sich mindestens zwei Stunden vor der Abfahrt am Check-in-Schalter einfinden (bei Überfahrten von/nach Tunesien und Marokko drei Stunden vorher). Unbeschadet davon bleiben Ausnahmefälle, die das Beförderungsunternehmen rechtzeitig mitteilen wird. Findet sich der Passagier nicht innerhalb der genannten Zeit ein, verliert er sein Recht auf Einschiffung, selbst wenn er im Besitz eines Tickets ist. Der Check-in erfolgt entweder an der Ticketverkaufsstelle, die dem Passagier die Bordkarte aushändigt, oder am Hafenplatz vor dem Schiff (Schnell-Check-in), wo der Passagier seine Bordkarte am Self-Check-In Terminal an Bord ausdrucken kann. Der Kapitän und/oder seine Offiziere bzw. Angestellten legen die Reihenfolge fest, mit der die Einschiffung der Fahrzeuge erfolgt, ebenso wie den entsprechenden Stellplatz auf den Garagendecks.
REISEUNTERLAGEN
Alle Passagiere, einschließlich Kinder und Säuglinge, müssen im Besitz eines zum Check-in-Datum im Hafen gültigen Ausweisdokuments sein. Andernfalls wird die Einschiffung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Tickets verweigert. Die Einschiffung mit einer Eigenerklärung im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445/2000 ist in keinem Fall zulässig. Bei Reisen innerhalb Italiens genügt der Personalausweis oder die Vorlage eines der Ausweisdokumente, die gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 als gleichwertig gelten. Bei Reisen in Schengen‑Staaten muss die betreffende Person immer im Besitz eines für den Grenzübertritt gültigen Dokuments sein: ein zur Ausreise gültiger Personalausweis oder der Reisepass. Bei Reisen ins Ausland in Nicht-Schengen-Staaten ist ein gültiger Reisepass mitzuführen. Einzelheiten zu den erforderlichen Dokumenten finden Sie auf der Internetseite https://www.poliziadistato.it/icle/24725. Passagiere, die nicht über die italienische Staatsbürgerschaft verfügen, sollten sich an die zuständigen Behörden in ihrem Heimatland wenden. Vor Reiseantritt hat sich der Passagier zu vergewissern, dass er über alle erforderlichen Reisedokumente verfügt, um im Zielhafen von Bord gehen zu können. Der Beförderer haftet nicht, falls die örtlichen Hafenbehörden die Ausschiffung verweigern.
Die Reisedokumente sind:
Bei Reisen in das Staatsgebiet der Personalausweis oder die Vorlage eines der Ausweisdokumente, die gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Dekrets des Präsidenten der Republik n als gleichwertig gelten. 445 vom 28. Dezember 2000.
Bei Reisen in die Schengen-Staaten muss die betroffene Person immer über ein anerkanntes Dokument verfügen, das für das Überschreiten von Grenzen gültig ist:
- einen Ausweis, der für die Ausbürgerung gültig ist- der Pass
Bei Reisen in Nicht-Schengen-Länder gelten gültige Unterlagen als:
- den Reisepass zusätzlich zu einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem gültigen Visum für ein Land im Schengen-Raum
Einzelheiten zur Reisedokumentation finden Sie unter https://www.poliziadistato.it/icle/24725.
Vor Reiseantritt muss der Passagier sicherstellen, dass er über alle erforderlichen Unterlagen verfügt, um im Bestimmungshafen von Bord zu gehen. In keinem Fall haftet das Seeschifffahrtsunternehmen für die Verweigerung der Landung durch die örtlichen Behörden, wenn für die Einreise in das Bestimmungsland keine ausreichenden Unterlagen erforderlich sind.
EINSCHIFFUNG MINDERJÄHRIGER PASSAGIERE
Gemäß den Bestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 (siehe Absatz REISEDOKUMENTE) müssen minderjährige Passagiere im Besitz eines eigenen gültigen Ausweisdokuments sein. Passagiere unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Wenn es sich dabei nicht um einen Elternteil (oder den Erziehungsberechtigten) handelt, muss dem Kapitän oder dem Schiffspurser eine von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung vorgelegt werden, mit der sie erklären, ihr Kind der benannten Begleitperson anzuvertrauen, die mit voller rechtlicher Wirkung für das Kind verantwortlich ist. Dieser Erklärung sind die gültigen Ausweisdokumente beider Eltern/Erziehungsberechtigten beizufügen. Bei Nicht-EU-Bürgern muss die Aufenthaltsgenehmigung der Eltern beigefügt werden, in der auch das Kind eingetragen ist. Minderjährige Passagiere über 14 Jahren dürfen ohne Begleitung reisen, sofern dem Kapitän oder dem Schiffspurser eine von beiden Elternteilen unterzeichnete Erklärung mit den Ausweisdokumenten beider Eltern vorgelegt wird, mit der sie erklären, die volle Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden zu übernehmen. Auf keinen Fall übernimmt der Schiffskapitän und/oder ein anderes Mannschaftsmitglied die Beaufsichtigung und die damit verbundene Verantwortung für das minderjährige Kind an Bord des Schiffs. Es versteht sich dabei, dass es dem Passagier obliegt, alle vom Zielland geforderten Dokumente mitzuführen, und dass der Beförderer keinerlei Haftung übernimmt, sollten diese Dokumente von den Behörden des Zielhafens als unzureichend angesehen werden.
EINSCHIFFUNG VON SCHWANGEREN FRAUEN
Frauen in der letzten Schwangerschaftsphase nach dem 6. Monat dürfen die Schiffsreise nur antreten, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen können, mit dem der Arzt die Unbedenklichkeit der Reise bescheinigt. Dieses Attest darf nicht früher als 7 Tage vor dem Abreisedatum ausgestellt worden sein. Im Fall einer Risikoschwangerschaft muss die schwangere Passagierin - unabhängig vom Schwangerschaftsmonat - ein ärztliches Attest mitführen, mit dem der Arzt die Unbedenklichkeit der Reise bescheinigt. Auf jeden Fall wird einer Passagierin die Einschiffung verweigert, wenn der Geburtstermin bis zu 7 Tage nach der Abfahrt vorgesehen ist oder wenn die Frau bis zu 7 Tage vor der Abfahrt entbunden hat. Der Schiffskapitän ist jederzeit berechtigt, einer Passagierin die Einschiffung zu verweigern, deren Zustand oder andere Umstände den Reiseantritt und eine sichere Reise nach seinem Ermessen unmöglich machen.
EINSCHIFFUNG VON PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT (PEM)
Buchungen und Tickets werden für Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne Aufpreis zu denselben Bedingungen angeboten, wie sie für alle anderen Passagiere gelten. Der Beförderer und das Terminalpersonal unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass Passagiere mit eingeschränkter Mobilität die entsprechende Hilfe erhalten, um ein- und auszuschiffen und an Bord des Schiffes reisen zu können. Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen beim Kauf des Tickets oder spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt, an dem die Hilfeleistung benötigt wird (24 Stunden zuvor bei Vertragsrouten) ihre spezifischen Bedürfnisse bezüglich Unterbringung, Sitzgelegenheiten oder gewünschter Dienstleistungen oder die Tatsache, dass sie medizinische Geräte mitführen müssen, melden. Die Mitteilung über die benötigte Hilfeleistung muss dem Unternehmen an folgende Adresse zugesendet werden: info@grimaldi.napoli.it. Die Person mit eingeschränkter Mobilität muss sich zum angegebenen Zeitpunkt - in jedem Fall spätestens 60 Minuten vor der Abfahrtszeit (bei Vertragsrouten 30 Minuten vor der Abfahrtszeit) - im Hafen einfinden. Im Hafen können sich Personen mit Behinderung und Passagiere mit eingeschränkter Mobilität zum entsprechenden ASSISTANCE-Schalter von Grimaldi Lines begeben oder direkt mit dem Auto mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf den für die Einschiffung vorgesehenen Platz fahren und dort auf einen Betreuer warten, der ihnen die benötigte Hilfe leistet und angibt, wo das Fahrzeug auf dem Garagendeck geparkt werden kann, um die Fahrstühle leichter zu erreichen und erforderlichenfalls einen Rollstuhl an Bord bereitzustellen. Beim Check-in in der Ticketverkaufsstelle an Land wird den Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, die mit dem eigenen Fahrzeug einschiffen, ein Aufkleber ausgehändigt, der am Fahrzeug anzubringen ist. Bei der Ankunft an Bord werden diese Fahrzeuge mit Priorität behandelt und zu speziellen Parkplätzen an Bord weitergeleitet, die den betreffenden Passagieren uneingeschränkte Mobilität und den leichten Zugang zu den Passagierbereichen ermöglichen. Sofern unbedingt notwendig, darf der Beförderer im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 verlangen, dass der Passagier mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die benötigte Hilfe zu leisten. In diesem Fall wird die Begleitperson kostenlos befördert. Sollte es aus berechtigten Sicherheitsgründen und/oder wegen der Bauart des Schiffes oder der Infrastruktur und Ausstattung des Hafens (einschließlich der Hafenterminals), nicht möglich sein, das Ein- und Ausschiffen oder die Beförderung einer Person mit eingeschränkter Mobilität auf sichere oder operationell durchführbare Weise vorzunehmen, kann der Beförderer es verweigern, eine Buchung vorzunehmen, ein Ticket auszustellen oder die Person an Bord des Schiffes zu nehmen. In diesem Fall müssen der betreffenden Person die Gründe hierfür unverzüglich mitgeteilt werden. Wird Personen mit eingeschränkter Mobilität die Einschiffung aus den o. g. Gründen verweigert, so wird diesen Personen der Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises oder auf eine anderweitige Beförderung (so schnell wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Passagiers) zur Auswahl angeboten. Gemäß den einschlägigen Richtlinien und insbesondere im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 und der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 haftet der Beförderer für Schäden infolge des Verlusts oder der Beschädigung von Mobilitätshilfen oder sonstigen speziellen Ausrüstungen, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität benutzt werden, wenn das Schadensereignis auf ein Verschulden oder Versäumnis des Beförderers zurückzuführen ist. Um die Entschädigung für den Schaden zu beantragen, können Passagiere einen schriftlichen Antrag beim Unternehmen einreichen. Dieser Antrag kann per E-Mail an die Adresse customer@grimaldi.napoli.it oder per Einschreiben und zertifizierter E-Mail zugesendet werden, eventuell unter Verwendung des spezifischen Beschwerdeformulars, das auf der Internetseite des Unternehmens zur Verfügung steht. Erforderlichenfalls wird sich der Beförderer bemühen, schnell für eine passende Mobilitätshilfe als vorübergehender Ersatz zu sorgen. Die Betreuung der Passagiere mit eingeschränkter Mobilität an Bord wird durch den Schiffspurser oder eine andere beauftragte Person gewährleistet. Das für die Betreuung der betreffenden Passagiere vorgesehene Bordpersonal muss stets gut sichtbar die weiß-blaue Armbinde mit der Aufschrift ASSISTANCE tragen, damit es für die anderen Passagiere leicht zu erkennen ist. Im Notfall hilft die beauftragte Person dem Passagier mit eingeschränkter Mobilität, zum Sammelplatz und zu den Einschiffungsstationen zu gelangen. Die Schiffsdecks sind problemlos über die Fahrstühle mit Leuchttasten, Sprechanlage und entsprechenden Tasten für Blinde oder Sehbehinderte zu erreichen. Gemäß den geltenden einschlägigen Richtlinien sind an Bord der Schiffe behindertengerechte Kabinen vorgesehen. In den öffentlichen Bereichen sind die Wege zu den wichtigsten Bordserviceleistungen durch taktile Leitlinien gekennzeichnet. Darüber hinaus sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität behindertengerechte Sanitäranlagen vorhanden. An Bord der Schiffe sind Sitzplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden, die mit entsprechenden Schildern markiert sind und über Vorrichtungen zur Befestigung von Rollstühlen verfügen.
KRAFTFAHRER
Mit Kraftfahrer ist der Fahrer eines eingeschifften Gewerbefahrzeugs gemeint. Es dürfen pro Fahrzeug bis zu zwei Kraftfahrer mitreisen. Der Preis für die Überfahrt wird vom Seefrachtbüro von Grimaldi festgelegt und muss im Seefrachtbrief gemeinsam mit dem Vor- und Nachnamen des Fahrers angegeben sein. Der Kraftfahrer muss im Besitz eines für die Reise und Ausschiffung im Zielhafen erforderlichen Ausweisdokuments sein. Im Sinne des Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und der Verordnung vom 13/10/1999 sind Kraftfahrer den Passagieren gleichgestellt.
GESUNDHEIT UND IMPFUNGEN
Die Passagiere werden unter der Annahme aufgenommen, dass sie körperlich und geistig gesund sind. Eine Erste-Hilfe-Stelle sowie eine Kabine/Krankenstation sind vorhanden.
VERSICHERUNG
Der Reeder und der Beförderer sind mit einer vom P&I Club ausgestellten Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten abgesichert. Es besteht die Möglichkeit, eine Multirisk-Versicherung abzuschließen, die Gesundheits- und Arztkosten, Gepäckschäden oder den Verlust von Gepäck, Reiserücktrittskosten und anderes abdeckt. Weitere Einzelheiten über den Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes auch in Bezug auf den bereits gesetzlich vorgesehenen Schutz finden Sie auf der entsprechenden Seite und in der Informationsbroschüre, die auf folgender Internetseite konsultiert werden kann: https://www.grimaldi-lines.com/it/assicurazione-nobis/
MITGEFÜHRTE FAHRZEUGE
Pro Passagier ist nur ein mitgeführtes Fahrzeug zugelassen. Wenn ein Fahrzeug Güter befördert, die zum Verkauf bestimmt sind, und aus diesem Grund nicht eingeschifft werden kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Alle Gewerbefahrzeuge mit oder ohne Kraftfahrer müssen als Frachtgut befördert werden. Ausgenommen davon sind Reisebusse, die Reisegruppen begleiten. Weicht der Buchungscode des Fahrzeugs von dem auf dem Ticket angegebenen Code ab, muss der Passagier die Preisdifferenz und die Bearbeitungskosten für die Abänderung zahlen. Andernfalls verliert der Passagier das Recht auf Einschiffung ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die Ein- und Ausschiffung des mitgeführten Fahrzeugs ist Aufgabe des Passagiers. Nachdem der Passagier das Fahrzeug auf der vom Bordpersonal zugewiesenen Abstellfläche geparkt hat, muss der Gang eingelegt und die Handbremse angezogen werden. Außerdem muss das Fahrzeug abgeschlossen bzw. verriegelt werden. Der Zugang zum Garagendeck ist während der gesamten Überfahrt untersagt. Nicht fahrtüchtige Fahrzeuge dürfen nicht als mitgeführte Fahrzeuge eingeschifft werden, sondern werden als Fracht befördert. Bei der Einschiffung muss angegeben werden, ob das Fahrzeug mit einer Kraftstoffanlage für Erdgas (CNG) oder Autogas (LPG) ausgestattet ist. Die Methangasanlage (Erdgas) der Fahrzeuge muss allen einschlägig geltenden Vorschriften entsprechen. Die entsprechende Zulassung muss ordnungsgemäß im Fahrzeugschein eingetragen sein. Während der Zeit, in der die Fahrzeuge an Bord abgestellt sind, muss das Absperrventil des Erdgastanks geschlossen bleiben. Der Passagier muss im Besitz aller Dokumente sein, die für die Ausschiffung und die Zollabfertigung des Fahrzeugs im Zielhafen erforderlich sind. Sollten diese Dokumente unvollständig sein, kann der Beförderer hierfür nicht haftbar gemacht werden. Alle allfälligen Kosten und Ausgaben für das Ein- und Ausschiffen und die Zollabfertigung des Fahrzeugs hat der Passagier zu tragen. Eventuelle Schiffsschäden und/oder Dritten entstehende Schäden müssen direkt vom Passagier, der diese verursacht hat, oder von dessen Versicherung entschädigt werden. Der Passagier kann jedoch jederzeit dazu aufgefordert werden, vor dem Verlassen des Schiffes eine Erklärung über die Schadenshaftung zu unterzeichnen. Es wird empfohlen, eine Versicherung zur Abdeckung allfälliger Schäden abzuschließen, die während der Beförderung auf dem Seeweg entstehen könnten, für die der Beförderer nicht haftbar gemacht werden kann, da dieser nur für Schäden haftet, für die er direkt verantwortlich ist, wobei die im italienischen Schifffahrtsgesetzes oder in einem evtl. anwendbaren internationalen Übereinkommen vorgesehenen Haftungsgrenzen gelten. Die Klassifizierung der Fahrzeugkategorien erfolgt durch den Beförderer und kann auf der Internetseite www.grimaldi-lines.com in der Eingabemaske für den Ticketkauf konsultiert werden.
GEPÄCK
Als Gepäck sind nur Gepäckstücke mit persönlichen Gegenständen zugelassen. Mit Ausnahme der geltenden Sicherheitsbestimmungen, die Mitnahme von gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Gütern ist verboten. Der Passagier sollte das für die Überfahrt benötigte Gepäck bei sich tragen, da die Garagendecks während der Fahrt auf See nicht zugänglich sind. Die Haftung des Beförderers für das Gepäck darf in keinem Fall die Haftungsgrenzen übersteigen, die im Athener Übereinkommen vom 13/12/1974, so wie durch das Londoner Protokoll vom 01/11/2002 geändert, und/oder im italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder in einer anderen einschlägigen italienischen und internationalen Richtlinie vorgesehen sind. Die Haftung beschränkt sich auf höchstens 30 kg nicht registriertes Gepäck pro Person, einschließlich des eventuell im oder auf dem mitgeführten Fahrzeug untergebrachten Gepäcks sowie der im Gepäckdepot des Schiffs abgegebenen Gepäckstücke (gemäß Artikel 410 des italienischen Schifffahrtsgesetzes). Der Beförderer übernimmt keinerlei Haftung für den Diebstahl, den Verlust, die Entwendung oder Beschädigung von Schmuck, Geld, Dokumenten, Schriftstücken, Wertsachen und Wertgegenständen, unabhängig davon, wo sie an Bord aufbewahrt werden. Stellt der Passagier den Verlust seiner persönlichen Dinge fest, während er sich noch an Bord des Schiffes befindet, kann er sich direkt an die Rezeption wenden, um den Verlust zu melden. Falls die Gegenstände nicht aufgefunden werden können oder der Passagier feststellt, dass er einen persönlichen Gegenstand an Bord des Schiffes vergessen hat, wenn er bereits von Bord gegangen ist, kann er der zuständigen Unternehmensstelle den Vorfall melden, indem er eine E-Mail an customer@grimaldi.napoli.it sendet. Die Verlustmeldung muss binnen einer Woche nach dem Datum, an dem der Passagier das Schiff verlassen hat, zugesendet werden. Der Beförderer ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, falls die verlorengegangenen Dinge nicht aufgefunden werden.
WÄHRUNG
Die Bordwährung ist Euro. Geld wird nicht umgetauscht. Es werden keine Schecks akzeptiert.
KINDER
Ermäßigungen für Kinder sind im Tarifverzeichnis angegeben. Das Alter des Kindes muss belegt werden. Als Stichtag gilt der Tag der Einschiffung jeder einzelnen Überfahrt.
HAUSTIERE
Als Haustiere gelten die im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 angegebenen Heimtiere. Auf jedem Schiff gibt es eine gewisse Anzahl an Käfigen; Alternativ ist es möglich, das Haustier mit dem Eigentümer in der Kabine reisen zu lassen, indem Sie den Bordservice Pet Kit erwerben. Haustiere, die nicht in einer Transportbox oder einer speziellen Tragetasche mitgeführt werden, sind nur auf den Außendecks des Schiffes zugelassen und dürfen nicht in den Sitzplatzraum und die Gemeinschaftsräume mitgenommen werden. Hunde müssen immer an der Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen. Andernfalls kann die Einschiffung verweigert werden. Haustiere dürfen sich während der Seereise nicht im Innern des mitgeführten Fahrzeugs aufhalten. Der Passagier hat das Futter für seine Haustiere bereitzustellen, während das Wasser an Bord zur Verfügung gestellt wird. Der Passagier hat sich persönlich um sein Tier zu kümmern und ist verpflichtet, Exkremente oder andere durch das Tier verursachte Verunreinigungen zu beseitigen. Schiffs-, Personen- oder Sachschäden müssen vor Ort vom Tierhalter entschädigt werden. Der Passagier ist ebenso für die Impfungen und die gesamte Dokumentation verantwortlich, die für die Reise und Ausschiffung am Zielhafen notwendig sind. Bei nationalen Routen ist die Eintragung in das Haustierregister (registrierter Mikrochip) sowie eine vom Tierarzt ausgestellte Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Bei Routen innerhalb des Schengenraums oder von einem Schengen-Staat in Länder außerhalb des Schengen-Raums ist ein EU-Heimtierausweis (PET) erforderlich. Hunde, Katzen und Frettchen, die von Tunesien und Marokko aus in die EU eingeführt werden, müssen einen Mikrochip zur Identifizierung haben bzw. eine deutlich sichtbare Tätowierung tragen, falls das Tier vor dem 03/07/2011 registriert wurde. Bei der Einschiffung muss folgende Dokumentation vorgelegt werden: Tiergesundheitsbescheinigung gemäß Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013; Kopie des Ausweises mit den Daten der elektronischen Identifizierung des Tiers; Kopie des Impfausweises mit den Daten der Tollwutimpfung. Neben der Tollwutimpfung müssen diese Haustiere einem Tollwut-Antikörper-Nachweis unterzogen werden. Es wird empfohlen, vor der Buchung und dem Reiseantritt die aktualisierten Informationen über die Beförderung von Haustieren auf der Internetseite des italienischen Gesundheitsministeriums oder der Webseite der EU zu konsultieren. Wenn ein Passagier am Check-in-Schalter mit einem Tier erscheint, das nicht auf dem Ticket angegeben ist, prüft der Hafenbeamte die Verfügbarkeit der vorgesehenen Plätze an Bord, nimmt die Gebühr dafür ein und stellt das Ticket aus. Sehbehinderte Passagiere dürfen gemäß der nationalen Gesetzgebung (Gesetz Nr. 376 vom 25. August 1988) und den internationalen und gemeinschaftlichen Richtlinien (Artikel 11.5 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) ohne Aufpreis in Begleitung ihres Blindenführhundes reisen. Der Blindenführhund darf zusammen mit dem Passagier in der Kabine reisen. Ein mitgeführter Blindenführhund muss bei der Einschiffung gemeldet werden.
STORNIERUNG DES TICKETS DURCH DEN PASSAGIER
Die Stornierung des gesamten Tickets oder einiger darin enthaltener Posten (Reduzierung der Anzahl der Passagiere, Stornierung des Fahrzeugs, der Kabine oder der Haustiere) muss dem Beförderer schriftlich mitgeteilt werden. Die schriftliche Mitteilung kann entweder direkt an die E-Mail-Adresse info@grimaldi.napoli.it gesendet werden oder über den Vermittler, bei dem das Ticket gekauft wurde (z. B. ein Reisebüro), erfolgen. Tickets zum Sondertarif werden im Fall einer Stornierung nicht zurückerstattet, insofern in den Bedingungen des Sonderangebots nicht etwas anderes vorgesehen ist. Tickets zum Standardtarif werden bei einer Stornierung des gesamten Tickets oder einzelner Posten für den stornierten Teil zurückerstattet, wobei folgende Stornogebühren angewendet werden:
- 10% des Preises, zzgl. Fixgebühren, bei einer Stornierung innerhalb von 30 Kalendertagen vor der Abreise;
- 30% des Preises, zzgl. Fixgebühren, bei einer Stornierung innerhalb von 29 bis 7 Kalendertagen vor der Abreise;
- 50% des Preises, zzgl. Fixgebühren, bei einer Stornierung innerhalb von 6 bis 2 Kalendertagen vor der Abreise;
- 100% des Preises, zzgl. Fixgebühren, bei einer Stornierung am Tag vor der Abreise und/oder bei Nichterscheinen am Abreisetag.
Anträge auf Stornierung eines Tickets zum Normaltarif werden nicht akzeptiert, wenn das Datum, die Uhrzeit und die Route bereits zweimal geändert worden sind. Die vor Reiseantritt erworbenen Mahlzeiten an Bord, das kit pet und der Shuttlebusservice sind erstattbar. Nur bei einer Stornierung am Tag vor der Abreise oder bei Nichterscheinen am Abreisetag fallen Stornogebühren in Höhe von 100% des Preises an. Tickets mit Sondervereinbarungen können nach den oben genannten Bedingungen erstattet werden, wenn sie zu Standardtarifen gekauft worden sind. Andernfalls sind sie nicht erstattungsfähig. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Einschiffung durch die Behörden oder aufgrund fehlender oder unvollständiger Reisedokumente des Passagiers oder des Fahrzeugs verweigert wird. Es besteht die Möglichkeit, eine Versicherung zur Deckung der oben genannten Stornogebühren abzuschließen. Weitere Einzelheiten über den Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes auch in Bezug auf den bereits gesetzlich vorgesehenen Schutz finden Sie auf der entsprechenden Seite und in der Informationsbroschüre, die auf folgender Internetseite konsultiert werden kann: https://www.grimaldi-lines.com/it/assicurazione-nobis/
BEDINGUNGEN BEI ABÄNDERUNGEN SEITENS DES PASSAGIERS
Tickets zum normalen Tarif wie auch Tickets zu Sondertarifen können auf Anfrage des Passagiers geändert werden. Die betreffende Anfrage kann direkt an den Beförderer an die E-Mail-Adresse info@grimaldi.napoli.it gesendet oder über den Vermittler eingereicht werden, bei dem das Ticket gekauft wurde (z. B. beim Reisebüro). Für Änderungen des Tickets gelten die nachfolgenden Bedingungen. Zulässig sind Änderungen der Reisedaten (Datum, Uhrzeit und/oder Route) sowie die Änderung und/oder das Hinzufügen von Passagieren, Fahrzeugen, Unterbringung, Haustieren oder Dienstleistungen, insofern genügend Passagierplätze und Garagenflächen an Bord des Schiffes vorhanden sind (deren Verfügbarkeit vom Datum und der Seeroute abhängt). Der beim Kauf ausgewählte Tarif (Standard- oder Sondertarif) kann nicht geändert werden. Hat die Änderung eine Erhöhung des ursprünglichen Tarifs zur Folge, muss der Passagier die Preisdifferenz zahlen. Bei einer Änderung der Reisedaten wird zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro berechnet. Wird die neue Reise zu einem geringeren Preis angeboten, wird die Preisdifferenz erstattet, wenn die Änderung des Tickets über denselben Kanal erfolgt, über den die erste Buchung vorgenommen wurde. Der Beförderer behält sich das Recht vor, während der Saison zeitlich begrenzte Werbekampagnen zu starten, bei denen die Tickets nicht abgeändert werden können und nicht erstattungsfähig sind bzw. anderen Änderungs- und/oder Stornierungsbedingungen unterliegen könnten, die in den entsprechenden Bedingungen des Sonderangebots angegeben sind. Änderung der Reisedaten (Datum, Uhrzeit, Route): Die Reisedaten (Uhrzeit, Datum, Abfahrts- und/oder Zielhafen) aller Tickets zum normalen Tarif und zu Sondertarifen können auf Wunsch des Passagiers geändert werden, vorausgesetzt, dass die Änderung bis spätestens 2 Tage vor dem auf dem zu ändernden Ticket angegebenen Abreisedatum erfolgt und eine bereits zum Verkauf angebotene Reise gebucht und bezahlt wurde. Für diese Art von Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro sowie die etwaige Preisdifferenz berechnet, falls die neue Reise zu einem höheren Preis als die zuvor gebuchte Reise verkauft wird. Wird die neue Reise zu einem geringeren Preis angeboten, wird die Preisdifferenz erstattet, wenn die Änderung des Tickets über denselben Kanal erfolgt, über den die erste Buchung vorgenommen wurde. Solche Änderungen können höchstens zweimal vorgenommen werden. Änderung eines Produkts (Name, Unterbringung, Fahrzeug): Diese Änderungen können bis zum Abreisetag und auch bei den Ticketschaltern der Häfen angefragt werden. Hierfür fallen keine Bearbeitungsgebühren an, jedoch ist die eventuelle Preisdifferenz zu entrichten (falls das neue Produkt zu einem höheren Preis als das zuvor gebuchte verkauft wird). Die Änderung hängt von der Verfügbarkeit des gewünschten Produkts ab. Ausnahmen für die Routen Tunesien und Marokko: Namensänderungen bei den zu den Sondertarifen „Ermäßigung für die Rückfahrt von Tunesien“ und „Ermäßigung für die Rückfahrt von Marokko“ ausgestellten Tickets können nur bis spätestens 2 Tage vor der Hinfahrt beantragt werden. Hinzufügen eines Passagiers (Erwachsener/Kind/Kleinkind), Fahrzeugs, Haustiers oder Bordserviceleistungen (Mahlzeiten, kit pet, Shuttlebus Neapel-Civitavecchia-Neapel): Diese Änderungen können bis zum Abreisetag und auch bei den Ticketschaltern der Häfen angefragt werden. Hierfür fallen keine Bearbeitungsgebühren an, jedoch ist der zum Zeitpunkt der Änderung geltende Preistarif für den zusätzlichen Passagier, das neue Fahrzeug (zzgl. etwaiger Fixkosten), das Haustier oder die Serviceleistung zu entrichten. Die Änderung ist von der Verfügbarkeit der Passagierplätze an Bord oder der gewünschten Dienstleistung abhängig. Falls der Shuttlebusservice von Neapel nach Civitavecchia und umgekehrt hinzugebucht wird, sollte zuvor die Verfügbarkeit unter der Rufnummer +39 081.496.444 geprüft werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, zeitlich begrenzte Werbekampagnen zu starten, für die andere Änderungsbedingungen gelten. Diese sind in den entsprechenden Bedingungen des Sonderangebots angegeben.
BESCHWERDEN
Will ein Passagier im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 eine Beschwerde an den Beförderer richten, so muss er diese innerhalb von zwei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Verkehrsdienstes einreichen. Der Beförderer muss dem Passagier innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde mitteilen, ob seiner Beschwerde stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird. Die Frist für die endgültige Beantwortung darf zwei Monate ab Eingang der Beschwerde nicht überschreiten. Beschwerden können in italienischer und/oder englischer Sprache folgendermaßen eingereicht werden:
– per E-Mail an die Adresse: customer@grimaldi.napoli.it
– per zertifizierter elektronischer Post an die PEC-Adresse: grimaldieuromed@legalmail.it
– auf dem normalen Postweg / per Einschreiben an folgende Postadresse: Grimaldi Euromed SpA, via Marchese Campodisola n. 13, 80133 Napoli, Italien.
Der Beschwerdeführer kann das entsprechende Formular auf der Internetseite www.grimaldi-lines.com im Abschnitt „Beschwerden“ verwenden oder eine Mitteilung zusenden, die mindestens folgende Angaben enthält:
- die Daten des Benutzers (Vorname, Nachname, Adresse) unter Beifügung einer Kopie des Ausweises und die Daten des etwaigen Vertreters, wobei in diesem Fall die entsprechende Vollmacht beigefügt werden muss;
- die Reisedaten (Datum, Abfahrtszeit, Abfahrts- und Zielort) und die Daten des Beförderungsvertrags (Buchungscode oder Ticketnummer);
- eine Beschreibung der Beanstandung der Dienstleistung im Vergleich zu den Anforderungen, die in den europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften und in den allgemeinen Beförderungsbedingungen festgelegt sind.
Wird die Beschwerde nicht innerhalb der oben genannten Fristen beantwortet, obwohl die Beschwerde vollständig und in der oben beschriebenen Art und Weise eingereicht wurde, oder die Antwort nicht zufriedenstellend ausfällt, hat der Passagier die Möglichkeit:
- das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten durch Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor der Handelskammer am Wohnsitz und/oder des Domizils des Passagiers in Anspruch zu nehmen;
- bei der zuständigen nationalen Behörde des EU-Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich der Abfahrtshafen befindet, oder des Staates, in dem der Zielhafen liegt, falls sich der Abfahrtshafen in einem Nicht-EU-Land befindet, eine Beschwerde in zweiter Instanz gemäß den von der zuständigen Behörde angegebenen Verfahren einzureichen (für Italien die Aufsichtsbehörde zur Verkehrsregulierung, siehe https://www.autorita-trasporti.it/trasporto-via-mare-e-per-vie-navigabili-interne/ ; für andere Mitgliedstaaten, siehe https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/maritime/doc/2010_1177_national_enforcement_bodies.pdf).
Falls der Beförderer verspätet auf die Beschwerde antwortet und sich der Abfahrtshafen in Italien befindet (bzw. der Zielhafen, wenn sich der Abfahrtshafen in einem Nicht-EU-Land befindet), hat der Passagier Anspruch auf eine automatische Entschädigung, so wie sie in der Maßnahme Nr. 5 des Beschlusses Nr. 83/2019 der Aufsichtsbehörde zur Verkehrsregulierung vorgesehen ist, der auf der Internetseite der Behörde unter folgendem Link abgerufen werden kann: https://www.autorita-trasporti.it/wp-content/uploads/2019/07/All.-A-delibera-n.-83_2019.pdf
STREITBEILEGUNGSVERFAHREN
Der Passagier, der gemäß der Verordnung (EU) 1177/2010 eine Beschwerde beim Beförderer richten möchte, kann diese innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum einreichen, an dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde muss der Beförderer dem Passagier mitteilen, dass die Beschwerde angenommen, abgelehnt oder noch geprüft wird. Die erforderliche Zeit für die endgültige Beantwortung der Beschwerde darf zwei Monate ab Eingang der Beschwerde nicht überschreiten.
Beschwerden können in Italienischer und/oder Englischer Sprache eingereicht werden:
- per E-Mail an: customer@grimaldi.napoli.it
- per Einschreiben an die Adresse: grimaldieuromed@legalmail.it
- per Post / Einschreiben an: Grimaldi Euromed SpA, via Marchese Campodisola n. 13, 80133 Napoli.
Der Beschwerdeführer kann das entsprechende Formular verwenden, das auf dieser Link heruntergeladen werden kann, oder eine Mitteilung senden, die mindestens Folgendes enthält:
- die Identifikationsangaben des Benutzers (Vorname, Nachname, Adresse) unter Beifügung einer Kopie des Ausweises und die Identifikationsangaben des Vertreters, falls vorhanden, unter Beifügung der Vollmacht;
- die Kenndaten der Reise (Datum, Abfahrtszeit, Ausgangs- und Zielort) und des Beförderungsvertrags (Reservierungscode oder Fahrscheinnummer);
- eine Beschreibung der Nichtübereinstimmung des Dienstes mit den durch europäische oder nationale Rechtsvorschriften und allgemeine Beförderungsbedingungen festgelegten Anforderungen.
Bei Nichtbeantwortung der Beschwerde innerhalb der oben genannten Fristen, wenn die Beschwerde vollständig und in der oben beschriebenen Weise eingereicht wurde, oder die Antwort als nicht zufriedenstellend angesehen wird, kann der Passagier:
- Nutzen Sie das Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor der Handelskammer des Wohnsitzes und / oder des Wohnsitzes des Passagier;
- Senden Sie eine Beschwerde in zweiter Instanz an die zuständigen nationalen Behörde des EU-Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich der Abfahrtshafen befindet, oder des Bestimmungshafens, wenn der Abfahrtshafen in einem Nicht-EU-Land liegt, gemäß den von der zuständigen Behörde angegebenen Verfahren einreichen (für Italien die Transportregulierungsbehörde, siehe https://www.autorita-trasporti.it/trasporto-via-mare-e-per-vie-navigabili-interne/; für andere Mitgliedstaaten, siehe https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/maritime/doc/2010_1177_national_enforcement_bodies.pdf ).
Im Falle einer verspäteten Antwort des Beförderer auf die Beschwerde hat der Passagier, wenn sich der Abfahrtshafen in Italien befindet (oder der Bestimmungshafen, wenn sich der Abfahrtshafen in einem Nicht-EU-Land befindet), Anspruch auf eine automatische Entschädigung wie sie in Maßnahme Nr. 5 des Beschlusses Nr. 83/2019 der Transportregulierungsbehörde vorgesehen ist, der auf der Website der Behörde unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.autorita-trasporti.it/wp-content/uploads/2019/07/All.-A-delibera-n.-83_2019.pdf
Alternativ zu den oben genannten Kanälen können Fluggäste, die ihr Ticket online gekauft haben, nach Registrierung unter folgendem Link Beschwerden über die „OS-Plattform“ (Online-Streitbeilegung) einreichen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show
INFORMATIONSBLATT ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
(Richtlinie (EU) 2017/2109 zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen befindlichen Personen). Bei der Buchung oder dem Kauf muss der Kunde folgende Daten angeben: Nachname, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht, Nummer des Ausweisdokuments (nur bei Routen außerhalb des Schengenraums), Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse. Zudem kann der Passagier einen Notfallkontakt und die im Notfall möglicherweise benötigte besondere Betreuung oder Hilfe angeben. Die angegebenen Daten werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 675 vom 31/12/1996 verarbeitet.
1.Verantwortlicher und Gegenstand der Verarbeitung
Das Unternehmen Grimaldi Group S.p.A., als Verantwortlicher für die Verarbeitung (“Grimaldi Group”), informiert Sie im Sinne des Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (“DSGVO”) und der Vorschriften, die von Zeit zu Zeit hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten Anwendung finden, dass die personenbezogenen Daten wie die Daten, mit denen eine Person identifiziert wird (d.h. Name, Vorname, Nationalität, Geschlecht, E-Mail, Telefonnummer und, wenn Sie eine Rechnung ausgestellt haben möchten, auch die Adresse und die Steuernummer und Umsatzsteuernummer), und eventuell Daten, die zu den besonderen Kategorien gehören (z.B. Gesundheitsdaten), die Sie Grimaldi Group S.p.A. beim Abschluss des Seebeförderungsvertrags mitteilen, in Übereinstimmung mit der oben genannten Datenschutzerklärung und unter Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht verarbeitet werden. Es werden alle Daten von natürlichen Personen, die als Passagiere auf Schiffen von Grimaldi Group S.p.A. reisen, verarbeitet werden. Der Booking Holder verpflichtet sich, den Inhalt dieser Datenschutzerklärung allen Passagieren, für die er Plätze bucht, bekannt zu machen. Es können auch die Daten, die eine Drittperson betreffen, die Sie eventuell als Notfallkontakt angegebenen und ausgewiesen haben, verarbeitet werden.
Die Datenverarbeitung betrifft:
- Melde- und Kontaktdaten der Passagiere;
- Kontaktdaten von Dritten, die vom Passagier als Notfallkontakt angegeben werden;
- Daten über die Zugehörigkeit zu Berufskategorien – d.h. Eintragung in Berufsverzeichnisse, Ordnungskräfte – oder Ihre Anmeldung für Treueprogramme oder Kombinationsprogramme, die Sie (für Preisnachlässe auf von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen) mit Drittunternehmen abgeschlossen haben – z.B. Trenitalia, Payback, Telepass, Poste Italiane, ACI usw.
Wir erinnern Sie außerdem daran, dass die folgenden Daten, die gemäß Art. 9 der DSGVO zu den Sonderkategorien gehören, verarbeitet werden können, wenn sie uns von Ihnen spontan mitgeteilt werden, um die speziellen Hilfeleistungen an Bord des Schiffs zu nutzen, oder wenn sie vom Personal an Bord des Schiffes für Notfälle und/oder bei Unfällen des Passagiers während der Schifffahrt gebraucht werden, darunter fallen:
- Informationen zur Einschränkung der Beweglichkeit;
- Informationen zu Behinderungen;
- Informationen zu besonderen Gesundheitszuständen;
- Daten, die Sie eventuell zu Therapien, die der Passagier im Notfall aufgrund seines Gesundheitszustands braucht, angegeben haben.
Grimaldi Group garantiert nicht für die Verarbeitung von Daten, die Ihre Person betreffen, und liefert keine Informationen zur Verarbeitung der Daten, die Ihre Person betreffen, seitens anderer Kontaktkanäle mit Grimaldi Group, die von Drittanbietern (z.B. Facebook) verwaltet werden.
2.Zweck der Datenverarbeitung
Die Daten, die nicht zu den Sonderkategorien gehören, werden für die folgenden Zwecke verarbeitet:
- Bearbeitung von Fragen nach einem Kostenvoranschlag;
- Abschluss, Verwaltung und Ausführung der mit dem Seebeförderungsvertrag verbundenen Vorgänge, darin eingeschlossen Ihre Identifikation;
- Mitteilungen (auch telefonisch und über die Rückmeldung des Call Centers von Grimaldi Group bei verlorengegangen Anrufen vom Passagieren) von Informationen logistischer Natur zur Reise und/oder allgemein nützlichen Informationen für den Passagier zur Abfahrt (z. B. Verzögerungen, Abfahrtsmole, Organisation an Bord des Schiffes usw.);
- Mitteilungen an Bord des Schiffes;
- Lieferungen der gekauften Produkte und Leistungen an Bord des Schiffes;
- Sammlung von Informationen statistischer Natur in anonymer Form;
- Übermittlung Ihrer Daten an Schifffahrtsagenturen, Terminals und Hafenbehörden, Justizbehörden und Ordnungskräfte;
- Kontakt von Dritten, die als „Notfallkontakt“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2109 angegeben worden sind;
- Zusendung von E-Mails mit Werbe- und Marketinginformationen nach einem Profiling, wenn Sie für diesen Zweck („allgemeines Marketing“) Ihre Einwilligung gegeben haben;
- Zusendung von, E-Mails mit Werbe- und Marketinginformationen und/oder Informationen zum Schutz der Brand Reputation nach einem Profiling, wenn Sie für diesen Zweck („allgemeines Profiling“) Ihre Einwilligung gegeben haben;
- Zusendung von Fragebögen in anonymer Form, um die von Grimaldi Group angebotenen Leistungen zu verbessern, und die Zusendung von Informationen zu: (a) der Betriebsorganisation von Grimaldi Group (auch hinsichtlich der von dem Betroffenen gekauften Reise); (b) Produkten/Leistungen, die denen vom Passagier im Vorwege ausgewählten ähnlich sind (darunter zum Beispiel: Angebote für Strecken, die den gekauften ähnlich sind; Angebote für Reiseversicherungen usw.); sowie (c) Angebote, Preisnachlässe, Prämien und/oder Promotionen von Partnerunternehmen der Grimaldi Group, die Grimaldi Group seinen Passagieren im Rahmen von Werbegeschenken und/oder Werbeinitiativen für die Passagiere (zum Beispiel bei Co-Marketing-Initiativen, bei denen Grimaldi Group Gutscheine mit Angeboten von Drittanbietern auf der Rückseite des Reisetickets druckt) anbieten möchte. Im letzteren Fall werden Ihnen die Partner von Grimaldi Group keine Werbemitteilung zuschicken, noch werden Ihre personenbezogenen Daten den Partnern übermittelt, es sei denn, Sie geben Ihre ausdrückliche Einwilligung, nachdem Sie informiert worden sind.
In Bezug auf Punkt 10 wird im Artikel 4 der DSGV Profiling definiert als “jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen”. Deswegen kann diese als eine Bearbeitung von personenbezogenen Daten angesehen werden, die in der Aufteilung der Kunden in homogene Gruppen auf Basis ihres Verhaltens besteht. Wenn Sie Ihre Einwilligung gegeben haben, können Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, um eine „Geschichte“ Ihrer Geschäftsbeziehung mit Grimaldi Group S.p.A. anzulegen (zum Beispiel können die verschiedenen “Touch Points” mit dem Unternehmen, die Interaktionsmodalitäten, die Sie verwenden, Ihre Präferenzen und die Häufigkeit Ihrer Einkäufe berücksichtigt werden). Über solche Mittel versuchen wir, Ihr Profil zu erstellen, um Ihnen ein personalisiertes Leistungsangebot und eventuell von Ihnen speziell angeforderte Leistungen anbieten zu können. Wenn Sie an der Initiative für die Brand Reputation der Grimaldi Group teilnehmen möchten, können wir Ihre Daten verarbeiten, um für Sie Verkaufsangebote ad hoc zu reservieren.
Selbstverständlich werden für die unter den vorhergehenden Punkten 9, 10 und 11 genannten Aktivitäten nur die Kontaktdaten des Booking Holders, d.h. der Person, die ihre E-Mailadresse bei der Buchung angegeben hat, verarbeitet werden.
Die Daten, die nicht zu den Sonderkategorien gehören, werden für die folgenden Zwecke verarbeitet:
- Um dem Passagier die speziellen Hilfeleistungen an Bord, die er beantragt hat, zu garantieren;
- um im Notfall und/oder bei Unfall des Passagiers an Bord, dem Passagier die von ihm beantragten Therapien und/oder speziellen Hilfeleistungen, die er wegen seines besonderen Gesundheitszustands braucht, zu garantieren;
- um die gegebenenfalls für die Personen mit Behinderungen und ihre Begleiter vorgesehenen speziellen Preisnachlässe anzuwenden, wenn der Passagier für diesen Zweck seine Einwilligung gegeben hat.
3.Aufbewahrung der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden für die in der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträume aufbewahrt, außer spezifische gesetzliche und/oder regulatorische Auflagen oder die Notwendigkeit, ein Recht von Grimaldi Group vor dem Gericht zu verteidigen, verlangen andere Aufbewahrungsfristen:
Daten | Aufbewahrungsdauer | Aufbewahrungszweck | |||||||||||||
Vorname | Name | Geschlecht | Nationalität | Steuernummer | Geburtsdatum | Geburtsort | Nationalität | Eckdaten des Personalausweises | Wohnadresse | Daten zu Sonderkategorien, um die speziellen Hilfeleistungen an Bord während der Reise in Anspruch zu nehmen | Autokennzeichen | Telefonnummer | 10 Jahre ab dem Reiseende | Für die Verwaltung der zu erfüllenden Pflichten nach der Vertragsausführung (z. B. Zusendung von Steuerunterlagen usw.), um den gesetzlichen Verpflichtungen, denen die Grimaldi Group unterliegt, (darunter die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen für die Buchhaltung) nachzukommen und um sich beim eventuellen Aufkommen von Rechtsstreitigkeiten, die von den Passagieren erhoben werden, die berechtigten Interessen von Grimaldi Group zu schützen. | |
Besondere Daten zu spezifischen Therapien und/oder dringend erforderlichen Hilfeleistungen im Notfall | Daten über den Gesundheitsstatus, die vom Personal am Bord im Notfall und/oder bei Unfällen während der Schifffahrt anderweitig behandelt werden | Kontakte von Dritten, die der Passagier als „Notfallkontakt“ angegeben hat | Im Sinne des Art. 12 des gesetzesvertretenden Dekrets 38/2020, nur für die für die Zwecke gemäß dieser Datenschutzerklärung notwendigen Zeit und in jedem Fall nur, bis die Schiffsreise sicher zu Ende gegangen ist und die Daten in der einheitlichen nationalen Schnittstelle eingegeben worden sind | Die Vorbereitung und die Effizienz der Such- und Rettungsmaßnahmen auf See garantieren | |||||||||||
Vorname | Name | Geburtsdatum | Land/Ort | 12 Monate | Für allgemeines Marketing, Profiling, die Zusendung von E-Mails mit Werbeangeboten von ähnlichen Produkten und Leistungen wie die gekauften und andere Kommunikationen (beschrieben im Punkt 2, Nummer 9, 10 und 11). |
4.Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die oben unter Punkt 2, Nummer 1 bis 7 aufgeführten Datenverarbeitungen sind die Notwendigkeit, einen Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen im Interesse der Passagiere auszuführen (Art. 6, Absatz 1, Buchst. b DSGVO), und die Notwendigkeit, einer rechtlichen Verpflichtung, welcher der Verantwortliche unterliegt, nachzukommen (Art. 6, Absatz 1, Buchst. c, DSGVO).
Die rechtliche Grundlage für die oben unter dem Punkt 2, Nummer 8 aufgezählten Datenverarbeitungen ist die Notwendigkeit, einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, die der Verantwortliche erfüllen muss (Art. 6, Absatz 1, Buchst. a, DSGVO).
Die rechtliche Grundlage für die oben unter dem Punkt 2, Nummer 9 und 10 aufgezählten Datenverarbeitungen ist die Einwilligung des Passagiers (Art. 6, Absatz 1, Buchst. a, DSGVO).
Die rechtliche Grundlage für die oben unter dem Punkt 2, Nummer 11 aufgezählten Datenverarbeitungen ist das rechtmäßige Interesse von Grimaldi Group (Art. 6, Absatz 1, Buchst. a, DSGVO). Im Falle der elektronischen Zusendung von Kommunikationen zu ähnlichen Produkten/Leistungen wie die bereits gekauften von Grimaldi Group wird die rechtliche Grundlage von der Anwendung des Art. 130, Absatz 4 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003 geschaffen.
Sie haben in jedem Fall das Recht, jederzeit und, ohne dass deswegen auf Sie Kosten zukommen, Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Punkt 2, Nummer 9, 10 und 11 (begrenzt auf das Soft Spam) einzulegen und die gegebene Einwilligung mit einer Mitteilung an die E-Mailadresse privacy@grimaldi.napoli.it oder über den Kanal, der Ihnen in den von Ihnen empfangenen Mitteilungen angegeben wird bzw. durch das Klicken auf den entsprechenden Link in den Ihnen zugeschickten E-Mails zurückzuziehen.
Die rechtliche Grundlage für die unter dem obigen Punkt 2, Nummer 12 und 13 angeführten Verarbeitungen sind das Bestehen von Gründen des nach dem EU-Recht oder dem Recht der Mitgliedsstaaten relevanten öffentlichen Interesses, das im Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen, das Wesen des Rechts auf den Datenschutz einhalten und geeignete und spezifische Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte und Interessen des Betroffenen vorsehen muss, und der Zweck der Verarbeitung, die angebotenen Pflege- und Hilfedienste an Bord zu erbringen (Art. 9, Absatz 2, Buchst. g) und h) DSGVO).
Die rechtliche Grundlage für die oben unter dem Punkt 2, Nummer 14 aufgezählten Datenverarbeitungen bildet hingegen die Einwilligung des Passagiers (Art. 9, Absatz 2, Buchst. a, DSGVO).
5.Datenweitergabe
Wir informieren, dass die Daten der Passagiere an andere Unternehmen der Grimaldi-Gruppe und an Unternehmen und Personen, die in Drittländern, auch außerhalb dem Gebiet der Europäischen Union ansässig sind, unter Einhaltung angemessener Verfahren übermittelt werden können.
Vor allem ist die Übermittlung der Daten an die Schifffahrtsagenturen vorgesehen, da diese Agenturen die Daten im Namen des Reeders an die Behörden weiterleiten.
Der Reeder ist außerdem verpflichtet, die Daten der Passagiere im Voraus an den Terminal zu vermitteln, der unter Einhaltung der Security verpflichtet ist, die erhaltenen Daten an die zuständigen Behörden weiterzuleiten (z. B. Hafenkommandant, Grenzpolizei, Guardia di Finanza und Zollamt).
Zusätzlich kann Grimaldi Group die Daten der Passagiere den genannten Behörden auch direkt übermitteln.
6.Datenweitergabe
Wir informieren außerdem, dass die besagte Verarbeitung der personenbezogenen und sensiblen Daten, die mit dem Seebeförderungsvertrag verbunden und/oder für ihn zweckdienlich sind, den Zugriff auf die oben genannten Daten seitens der folgenden Stellen, Unternehmen und Personen vorsehen kann:
- Öffentliche Behörden im Sinne des Rundschreibens des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr Nr. 104/2014 unter Einhaltung der Richtlinie 98/41/EG (d.h. der Hafenkommandant und die Hafenbehörde);
- Ministerium für Infrastruktur und Verkehr – Generalkommando des Hafenkommandanten;
- Justizbehörden und Ordnungskräfte, wenn diese Weitergabe vom Unternehmen Grimaldi Group für vernünftigerweise notwendig gehalten wird, um seine Rechte zu verteidigen;
- Schiffsarzt in Notfällen und/bei Unfällen des Passagiers;
- Fahrkartenschalter, Terminale und Schifffahrtsagenturen für die Organisation des Ein/Ausstiegs der Passagiere;
- Cateringfirmen für die Lieferung von Produkten und Leistungen an Bord des Schiffes;
- Externe Unternehmen, die Veranstaltungen an Bord organisieren;
- Unternehmen, mit denen Sie Treueprogramme oder Kombinationsprogramme abgeschlossen haben – z. B. Trenitalia, Payback, Telepass, Poste Italiane, ACI usw. -, die Ihnen aufgrund von Vereinbarungen mit der Grimaldi Group Zugang zu Preisnachlässen auf von der Gruppe angebotenen Leistungen garantieren;
- Rechtsanwaltskanzleien, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte;
- Versicherungsgruppen sowohl bei der Buchung der Fahrkarten als auch bei Reklamationen;
- Sachverständige bei Reklamationen;
- Unternehmen, die nicht unbedingt zur Grimaldi-Gruppe gehören und andere für die Seebeförderung und für die Marketingaktivitäten, auch die, welche Ihrer ausdrücklichen Einwilligung unterliegen, wichtige Leistungen erbringen, wie Hosting von Webseiten und Websystemen, die E-Mail-Dienste, Marketing, Sponsoring von Prämienwettbewerben und anderen Verkaufsaktionen, Auditdienste, Datenanalyse, Durchführung von Marktforschungen und Zufriedenheitsumfragen.
Die Notwendigkeit, die Passagierdaten an die Behörden gemäß Punkt Nr. 1 weiterzugeben, ergibt sich aus der Pflicht gemäß dem Rundschreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Nr. 104/2014, die Personen an Bord der Passagierschiffe zu zählen und zu registrieren.
Die Daten zum Notfallkontakt, den die Passagiere angegeben haben, und die Daten zu den Sonderkategorien, die für die Erbringung besonderer Therapien und/oder Hilfeleistungen im Notfall gegeben worden sind, werden vor dem Ablegen des Schiffes oder in jedem Fall nicht mehr als 30 Minuten nach dem Ablegen des Schiffes dem Kommandanten und dem Kommissar des Schiffes, auf dem sich der Passagier befindet, übermittelt und in jedem Fall vom Verantwortlichen in die einheitliche nationale Schnittstelle im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2109 eingegeben, um die Vorbereitung und die Effizienz der Such- und Rettungsmaßnahmen auf See zu garantieren.
Grimaldi Group kann in bestimmten Fällen, – aufgrund von Gesetzen, Rechtsverfahren, Rechtsstreitigkeiten und/oder Anfragen von öffentlichen Behörden oder Regierungsbehörden innerhalb und außerhalb des Staates, in dem Sie ansässig sind, und für die nationale Sicherheit und andere Fragen von öffentlicher Bedeutung – Daten, die Ihre Person betreffen, weiterleiten müssen. Wenn es vom Gesetz her möglich ist, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.
Wir können auch Daten, die Sie betreffen, weiterleiten, wenn wir im guten Glauben entscheiden, dass die Weitergabe vernünftigerweise notwendig ist, um unsere Rechte zu wahren und zu schützen und die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einzuleiten.
7.Natur der Mitteilung von Daten und mögliche Folgen, wenn die Daten nicht mitgeteilt werden
Die Mitteilung der Daten, die nicht zu den Sonderkategorien gehören (mit Ausnahme der Daten zum eventuell angegebenen Notfallkontakt), ist notwendig für die genaue Ausführung unser vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Werden diese Daten nicht mitgeteilt, kann der von Ihnen beantragte Seebeförderungsvertrag nicht abgeschlossen werden und wir können den gesetzlichen Pflichten und den Pflichten, die sich aus dem öffentlichen Interesse für die Wahrung der Sicherheit in den Häfen ergeben, nicht nachkommen.
Die Mitteilung des „Notfallkontakts“ des Passagiers ist hingegen freiwillig: Wird diese Angabe nicht gemacht, hat dies keine Auswirkung auf den Abschluss des Seebeförderungsvertrags.
Auch die Mitteilung der Daten, die zu den Sonderkategorien gehören, ist freiwillig. Allerdings kann das Unternehmen, wenn diese Daten mitgeteilt werden, den Anforderungen der Passagiere besser nachkommen und ihnen die notwendigen Hilfeleistungen bieten, außerdem kann es nur so – in den vorgesehenen Fällen und auf die vorgesehene Weise – Sonderpreisnachlässe gewähren.
8.Rechte der betroffenen Personen
Jeder Passagier kann zu jedem Zeitpunkt die folgenden Rechte (innerhalb der von der GSDVO festgelegten Beschränkungen) ausüben:
- Recht auf Auskunft, ob und welche Daten zu ihrer Person und zu welchen Zwecken, sie verarbeitet werden, sowie das Recht, die Daten in einer lesbaren Form zu erhalten;
- Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung;
- Recht auf Widerruf der Einwilligung (in den Fällen, in denen sie die Grundlage für die Verarbeitung bildet), ohne dass der Widerruf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung vor dem Widerruf beeinträchtigen wird;
- Recht auf Datenübertragbarkeit;
- Widerspruchsrecht;
- Recht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, die in Italien der Garant für den Schutz personenbezogener Daten ist, gemäß den Anweisungen auf der Website der Behörde Beschwerde einzulegen.
Die oben genannten Rechte können ausgeübt werden, indem Sie die entsprechenden Anfragen an die folgende E-Mail-Adresse schicken: privacy@grimaldi.napoli.it.
Der von den Unternehmen der Grimaldi-Gruppe benannte Datenschutzbeauftragte (DSB) kann unter der folgenden E-Mailadresse kontaktiert werden: DPO@grimaldi.napoli.it.
9.Änderungen an diesem Dokument
Grimaldi Group behält sich das Recht vor, den Inhalt der Datenschutzerklärung hinsichtlich der Passagierdaten in Übereinstimmung mit dem geltenden nationalen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ändern. Jede Aktualisierung der Datenschutzerklärung wird den betroffenen Personen in der von Grimaldi Group festgelegten Weise mitgeteilt werden.
CORONAVIRUS EMERGENCY TICKET CANCELLATION – VOUCHER ISSUE
On the basis of regional, national and international decrees and ordinances, issued to counter the spread of Covid-19, our maritime connections have been closed to passenger traffic starting from different dates, with gradual and differentiated reopening based on to the destination.
On the page of (Setting Sail Safely) you will always find up-to-date government regulations for individual destinations.
According to the Italian law, passengers recover the full amount of the ticket, already paid and not used due to the coronavirus, by issuing a voucher valid for 18 months, which the customer can request within 30 days from the end of the block to travel.
If the new ticket has a higher value than the previous one, the customer will pay the fare difference;
More Specific Covid voucher has a duration of 18 months and can be used for any Minoan Lines or Grimaldi Lines sea route available for sale.
We also inform you that, after 18 months from the issue, for unused vouchers you can have the refund of the paid amount - within fourteen days of expiry date. Starting from 12 months after issue, you can request a refund of the voucher by sending an email to adriaticlines@minoan.gr, if you purchased your first ticket directly with the Company, or by contacting your travel agency. The refund is paid within fourteen days of the request.
Τhe right to covid vouchers is for passengers that had bookings in the Adriatic Lines to travel in the following dates 15/03/2020 to 30/06/2020 and 17/11/2021 to 05/04/2021
Open-Ticket
Wie kann ein Ticket in ein Open-Ticket geändert werden?
Bitte wenden Sie sich vor der Abreise an das Reisebüro, das das Ticket ausgestellt hat, oder an ein Zentral- oder ein Hafenbüro von Minoan Lines.
Wie lange ist ein Open-Ticket gültig?
Diese Tickets sind ab Reisebeginn, sofern angegeben, für ein Jahr gültig.
Wenn kein Reisebeginn angegeben wird, sind sie für ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Aegean Speed Lines Piräus - Sifnos - Serifos - Milos
https://www.aegeanspeedlines.gr/site/eng/index.php/information/general-terms-conditions